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SPD-Landesvorsitzende begrüßt Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zu den Einstellungsvoraussetzungen bei Kirchen und deren Organisationen
„Endlich! Die Entscheidung, dass kirchliche Arbeitgeber bei Einstellungen nur dann von Bewerberinnen und Bewerbern die Zugehörigkeit zu einer Konfession verlangen können, wenn die auszuübende Tätigkeit direkt mit der Religionszugehörigkeit, mit dem Glauben und der Verkündigung desselben zu tun hat, war überfällig.
Da, wo die Religion nichts mit der ausgeübten Tätigkeit zu tun hat, dürfen nur Qualifikation und Eignung eine Rolle spielen und nicht die religiöse Überzeugung. Das darf nicht nur für die Bereiche gelten, in denen kirchliche Arbeitgeber Schwierigkeiten haben, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Beim Wischen der Flure in einem diakonischen Pflegeheim oder beim Kochen von Spaghetti in einer katholischen Kita spielt die religiöse Überzeugung genauso wenig eine Rolle wie im Operationssaal.
Die SPD steht auch in dieser Frage an der Seite der Gewerkschaften und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. “