Keine strafbefreienden Selbstanzeige für Steuerkriminelle
25.04.2013
„Wenn Otto Normalverbraucher bei der Steuererklärung auf die schiefe Bahn geraten ist, kann die strafbefreiende Selbstanzeige ein geeigneter Weg sein, um reinen Tisch zu machen. Aber bei schwerer Steuerkriminalität ist jede Strafbefreiung fehl am Platze. Auch ein Bankräuber kann ja nicht nachträglich bei der Polizei anrufen und sagen: „Sorry, Jungs, hab's mir anders überlegt, hier habt ihr das Geld zurück, war alles nicht so gemeint, schönen Tag noch“.“