„Nach der Entscheidung der Senatorin für Finanzen, die Erhebung der Tourismusabgabe („Citytax“) in Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgericht im Land Bremen zunächst auszusetzen, muss der Senat nun prüfen, auf welchem Weg die im Haushalt veranschlagten Einnahmen in voller Höhe anderweitig realisiert werden können. Dabei sollten alle in Betracht kommenden Modelle sorgfältig geprüft und abgewogen werden. Eine ersatzlose Streichung der Tourismusabgabe wäre vor dem Hintergrund der Haushaltsnotlage Bremens nicht zu verantworten."
"Einnahmen aus Tourismusabgabe absichern"
13.07.2012