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Beschluss des Unterbezirksvorstandes vom 16. Juli 2026
Der Unterbezirk Stadt Bremen lehnt die Vorschläge der Bundesregierung zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes ab. Wir empfinden diese als weitgehende Entkernung des Gesetzes. Die SPD Stadt Bremen fordert, das Recht auf Informationsfreiheit in der bestehenden Form uneingeschränkt zu erhalten. Etwaige Reformen sollen dabei unter der Maßgabe der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages im Hinblick auf einen „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und [die] Verwaltung“ ausgerichtet sein und weiterhin eine starke zivilgesellschaftliche Kontrolle von Regierungs- und Verwaltungshandeln ermöglichen. Insbesondere kritisiert die SPD Stadt Bremen folgende Vorhaben, die aus ihrer Sicht die Informationsfreiheit massiv schwächen und im Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages stehen:
- Die Einschränkung der Auskunftsrechte auf natürliche Personen mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft,
- Die Koppelung des Informationszugangs an ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft,
- Die pauschale Schwärzung der Namen von Behördenmitarbeitenden,
- Eine möglicherweise drastische Erhöhung der IFG-Gebühren.
Ausnahmeregelungen, die im Interesse der inneren und äußeren Sicherheit die Auskunftsrechte einschränken, sollen so gefasst werden, dass ein Missbrauch dieser zur unbegründeten Verweigerung der Gewährung von Informationen ausgeschlossen wird. Bestehende Ausnahmetatbestände sollen überprüft und die Transparenz bei der Versagung einer Auskunft erhöht werden.
Statt einer Aushöhlung des IFG fordern wir eine Weiterentwicklung, die den Zugang zu Informationen für Bürger:innen erleichtert und durch Pflichten zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen durch die Verwaltung nach Vorbild des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes mehr Transparenz schafft.
Begründung
Seit 2006 sichert das IFG den Zugang zu Informationen aus der Verwaltung, schafft damit Transparenz und ermöglicht eine öffentliche Kontrolle staatlichen Handelns. Das Land Bremen, das ebenfalls 2006 ein Landes-IFG beschlossen hat, geht sogar noch einen Schritt weiter und schreibt zusätzlich eine Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen durch die Verwaltung vor, wodurch eine größere Transparenz ermöglicht und die Verwaltung von Anfragen zu bereits veröffentlichten Informationen entlastet wird. Diese Transparenz und Kontrolle sind hohe Güter in einem demokratisch verfassten Staat. Sie verschaffen der Bevölkerung die Möglichkeit, sich ein informiertes Bild über das Regierungs- und Verwaltungshandeln zu machen. Aus diesem Grund ist die Festlegung des Koalitionsvertrages zu einer Weiterentwicklung im Sinne der Bürger:innen richtig und eine Einschränkung der Auskunftsrechte verbietet sich.
Die vom Koalitionsausschuss vorgelegten Vorschläge zur Änderung des IFG laufen den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zuwider und stellen nahezu eine Abschaffung des Rechts auf Informationsfreiheit auf Bundesebene dar. Eine Einschränkung des Auskunftsrechtes auf natürliche Personen verhindert, dass zivilgesellschaftliche Organisationen Vorgänge in Behörden untersuchen und ggf. Fehlverhalten oder kritikwürdiges Handeln von staatlichen Institutionen und Politiker:innen aufdecken können. Die Erfordernis, ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, schließt viele Anfragen aus, an denen ein öffentliches Interesse bestehen könnte, und bietet einen sehr weiten Spielraum zur Auslegung, welcher genutzt werden könnte, um den Zugang zu Informationen zu verhindern. Ebenfalls ist ein pauschaler Ausschluss von Nicht-EU-Bürger:innen, der geprüft werden soll, nicht zu rechtfertigen, da diese als Einwohner:innen Deutschlands ebenfalls von staatlichem Handeln unmittelbar betroffen sind. In der Gesamtschau mit den geplanten nicht-kalkulierbaren Erhöhungen der IFG-Gebühren – teilweise ist von fünfstelligen Beträgen die Rede – ergibt sich das Bild, dass der Zugang zu Informationen de facto weitestgehend ausgeschlossen werden soll.
Durch eine Schwärzung der Namen von Behördenmitarbeiter:innen sollen diese laut dem Papier des Koalitionsausschusses vor Anfeindungen geschützt werden.
Die Pauschalität der vorgeschlagenen Regelung ermöglicht es jedoch, dass Mitarbeiter:innen selbst in den höchsten Leitungsebenen nur schwierig für ihre Entscheidungen verantwortlich gemacht werden können. „Dies ist sowohl im Rahmen der Transparenz als auch der Vorbeugung von Korruption höchst bedenklich.“ sagt Eric Decker, Mitglied im Huchtinger Beirat und Vorstand der SPD Stadt Bremen.
Es entsteht der Eindruck, dass das Hauptaugenmerk der Vorschläge nicht eine verbesserte Effizienz der Verwaltungsabläufe im Rahmen des IFG darstellt. Vielmehr scheint es sich um einen Wunschzettel von Lobbygruppen und ihnen wohlgesonnener Politiker:innen zu handeln. Bedenkt man, dass über führende Politiker:innen der Union wie etwa Jens Spahn und Philipp Amthor durch IFG-Anfragen in der Vergangenheit verfängliche Informationen etwa zu Maskengeschäften oder der Lobbyarbeit für Unternehmen öffentlich geworden sind, lässt sich sogar vermuten, dass manche Akteure durch eine weitgehende Entkernung des IFG hoffen, sich der Kontrolle durch Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft zu entziehen.
Für uns als SPD muss bei einer Überarbeitung des IFG die Transparenz und die Verantwortung staatlicher Stellen gegenüber den Menschen in unserem Land oberste Priorität haben. Diese gilt es auszubauen und nicht zu beschränken. Ein vermeintlicher Abbau von Verwaltungsaufwand darf nicht Vorwand sein, ein wirkungsvolles Instrument zur Offenlegung und Untersuchung von Missständen in Behörden durch die Öffentlichkeit auszuhöhlen. Wer Transparenz im großen Stil einschränkt, schafft Misstrauen in der Bevölkerung. So wird das Werk der Demokratiefeinde verrichtet, die ohnehin in jedem staatlichen Handeln Verschwörungen wittern, und ihren Erzählungen mehr Resonanz verschafft. Demokratie braucht Vertrauen in den Staat und seine Organe, und Vertrauen kann nur wachsen, wenn die Arbeit der Regierung und Verwaltung transparent und nachvollziehbar ist. Das IFG leistet dazu einen wichtigen Beitrag.
Beschluss als PDF: