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- Beschluss des Unterbezirksparteitages vom 11. April 2026
Beschluss des Unterbezirksparteitages vom 11. April 2026
Der SPD Unterbezirk Stadt Bremen spricht sich deshalb für ein innovatives, modernes kommunales medizinisches Primär- und Grundversorgungszentrum mit einem Notdienstpraxis als Nachfolgelösung des Klinikums Links der Weser aus.
Die medizinischen Leistungen sollen mit einem modellhaften Einsatz von medizinischen Assistenzen (physician assistant, PH) verzahnt werden sowie mit Angeboten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Hebammenzentrum, der Verlagerung des Gesundheitspunktes, des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, der Einrichtung TippTapp, der Familienhebammen und den Gesundheitsfachkräften im Quartier).
Für die SPD sind folgende Forderungen für eine Nachfolgelösung unverzichtbar:
- Das bisher von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz bisher entwickelte Nachnutzungskonzept, welches am 20.01.2026 in der zuständigen Deputation vorgestellt wurde, kann als ein Baustein in die Konzeption eines Primärversorgungszentrums fließen.
- Der Bedarf für das medizinische Primär- und Grundversorgungszentrum ist am medizinischen Versorgungsgrad des Bremer Südens auszurichten
- Das medizinische Primär- und Grundversorgungszentrum muss kommunal organisiert sein.
- Die bisherigen bestehenden Praxen in den Bereichen Pränatal-Medizin, Radiologie, Kardiologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie die Apotheke sollen erhalten bleiben.
- Ergänzungen sind in den Bereichen der Augenheilkunde, operative und konservative Gynäkologie, Proktologie und Anästhesie notwendig.
- Der Erhalt und der Ausbau des Rehabilitationszentrums und der zukunftsorientierten Präventionsforschungseinrichtung ist zu sichern. Der Erhalt der bundesweit ausgezeichneten Palliativstation ist zu prüfen.
- Kassenarztsitze sind von der Kassenärztlichen Versorgung zu erwerben und am Standort Links der Weser anzusiedeln. Dies betrifft vor allem die haus- und kinder-/jugendärztliche sowie psychotherapeutische Versorgung.
- Das medizinische Primär- und Grundversorgungszentrum ist mit einer Notdienstpraxis (ärztlicher Bereitschaftsdienst) auszustatten, die an 24 Stunden 7 Tage die Woche geöffnet ist. Ist dieser Vorschlag aus rechtlichen und gewünschten Rahmenbedingungen nicht umsetzbar, stellt ein Regionales Gesundheitszentrum (Bsp. Niedersachsen) mit Verankerung im Landeskrankenhausgesetz und der Planung in Bremen eine Alternative dar.
- Fragen des Katastrophen- und Zivilschutzes für die Bevölkerung (Ausfallkrankenhaus) sind bei dem Konzept einzuarbeiten und zu klären.
- Bei der Erarbeitung eines Nachnutzungskonzeptes sind die örtlichen Akteure sowie die Bevölkerung aktiv einzubeziehen. Nur so lassen sich bestmögliche Transparenz und Akzeptanz gewährleisten.
Jede weitere Planung muss auf Grundlage von belastbaren Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung beruhen. Dies bedeutet insbesondere die Entwicklung im Kinder- und Jugendbereich und bei älteren Menschen im Bremer Süden in den kommenden Jahren in den Blick zu nehmen.