Rettet das Informationsfreiheitsgesetz!
Der Unterbezirk Stadt Bremen lehnt die Vorschläge der Bundesregierung zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes ab. „Dies ist sowohl im Rahmen der Transparenz als auch der Vorbeugung von Korruption höchst bedenklich“, sagt Eric Decker, Mitglied im Huchtinger Beirat und Vorstand der SPD Stadt Bremen.
Wir empfinden die geplanten Änderungen als weitgehende Entkernung des Gesetzes. Die SPD Stadt Bremen fordert, das Recht auf Informationsfreiheit in der bestehenden Form uneingeschränkt zu erhalten. Etwaige Reformen sollen dabei unter der Maßgabe der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages im Hinblick auf einen „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung“ ausgerichtet sein und weiterhin eine starke zivilgesellschaftliche Kontrolle von Regierungs- und Verwaltungshandeln ermöglichen. Insbesondere kritisiert die SPD Stadt Bremen folgende Vorhaben, die aus ihrer Sicht die Informationsfreiheit massiv schwächen und im Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages stehen:
1. Die Einschränkung der Auskunftsrechte auf natürliche Personen mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft,
2. Die Koppelung des Informationszugangs an ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft,
3. Die pauschale Schwärzung der Namen von Behördenmitarbeitenden,
4. Eine möglicherweise drastische Erhöhung der IFG-Gebühren.
Ausnahmeregelungen, die im Interesse der inneren und äußeren Sicherheit die Auskunftsrechte einschränken, sollen so gefasst werden, dass ein Missbrauch dieser zur unbegründeten Verweigerung der Gewährung von Informationen ausgeschlossen wird. Bestehende Ausnahmetatbestände sollen überprüft und die Transparenz bei der Versagung einer Auskunft erhöht werden.
Statt einer Aushöhlung des IFG fordern wir eine Weiterentwicklung, die den Zugang zu Informationen für Bürger:innen erleichtert und durch Pflichten zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen durch die Verwaltung nach Vorbild des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes mehr Transparenz schafft. Denn das Land Bremen, das bereits seit 2006 ein Landes-IFG hat, geht darin sogar noch einen Schritt weiter und schreibt zusätzlich eine Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen durch die Verwaltung vor, wodurch eine größere Transparenz ermöglicht und die Verwaltung von Anfragen zu bereits veröffentlichten Informationen entlastet wird. Diese Transparenz und Kontrolle sind hohe Güter in einem demokratisch verfassten Staat. Sie verschaffen der Bevölkerung die Möglichkeit, sich ein informiertes Bild über das Regierungs- und Verwaltungshandeln zu machen. Aus diesem Grund ist die Festlegung des Koalitionsvertrages zu einer Weiterentwicklung im Sinne der Bürger:innen richtig und eine Einschränkung der Auskunftsrechte verbietet sich.
Zum vollständigen Beschluss geht es hier.
Pressemitteilung als PDF: