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Beschluss des Landesvorstandes vom 01.11.2020

01.11.2020

Tarifbindung erhöhen – Spielräume der Landespolitik ausschöpfen

 

Im Land Bremen wenden nur noch 18% der Betriebe einen Tarifvertrag an, im Jahr 2005 waren es noch knapp 40%. Damit liegt die Tarifbindung der Betriebe unterhalb des Durchschnitts westdeutscher Großstädte. Im Bundesländervergleich belegt Bremen den vorletzten Platz: nur in Sachsen wenden noch weniger Betriebe Tarifverträge an.

In den tarifgebundenen Betrieben arbeiten immerhin noch 57% der Beschäftigten, womit Bremen auf einem mittleren Platz im Ländervergleich landet. Dies liegt daran, dass die Industrie mit traditionell ausgeprägterer Tarifbindung im Land Bremen eine relativ hohe Bedeutung hat. Zudem gibt es im Land Bremen viele Großunternehmen, die in der Regel tarifgebunden sind. Außerdem hat der öffentliche Dienst in Bremen im Vergleich zu anderen Ländern eine große Bedeutung. In Folge der Tarifflucht der Betriebe ist allerdings auch der Anteil der Beschäftigten, die von einem Tarifvertrag profitieren, deutlich gesunken: 2005 profitierten noch 68% der bremischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Tarifvertrag.

Da Tarifverträge ein wesentlicher Baustein in der sozialen Regulierung von Arbeit in Deutschland darstellen und einen wichtigen Beitrag für eine gerechte Einkommensverteilung und eine Reduzierung der Lohnungleichheit leisten, muss die Erosion der Tarifbindung gestoppt und eine Trendumkehr erreicht werden. Dafür sind die Spielräume der Landespolitik voll auszuschöpfen.

Wir unterstützen den Senat und die Fraktion daher in ihrem Anliegen, mit einem novellierten Tariftreue- und Vergabegesetz bei allen öffentlichen Aufträgen Tariftreue sicherzustellen. Damit wird der Grundsatz umgesetzt: Wer Aufträge vom Staat bekommt, muss gute Arbeit garantieren.

Zudem fordern wir den Senat und die Fraktion auf, die Mittelvergabe in der Wirtschaftsförderung weiterzuentwickeln und tarifgebundene Betriebe besonders zu fördern. Vorbild könnten hier Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sein, wo die Tarifbindung ein wichtiges Förderkriterium darstellt.

Zu guterletzt ist es aber auch an den Beschäftigten, selbst dazu beizutragen, die Tarifbindung zu fördern und zu fordern und mit einem Eintritt in eine DGB-Gewerkschaft zu unterstreichen.

Ebenso die Arbeitgeberseite: die Unternehmen sind aufgefordert, in die Arbeitgeberverbände einzutreten und damit die Sozialpartnerschaft zu stärken als Erfolgmodell deutscher Wirtschaftspolitik. In diesem Zusammenhang Verbandsmitgliedschaften ohne Tarifbindung kritisch zu betrachten.