Seitenpfad:

Beschluss des Landesvorstandes vom 8. Juni 2012

08.06.2012
Grundsatz Finanzen
Finanzen

1. Der Wirtschaftsplan 2012 ist vom Landesvorstand in seiner Sitzung am11. November 2011 beschlossen worden und damit in Kraft. Diese Einnahmen-/Ausgabenplanung 2012 ist der Grundsatzbeschluss zu den Parteifinanzen des Jahres 2012. Die Finanzvorschau 2013-2015 ist vom Landesvorstand ebenfalls in seiner Sitzung am 11. November 2011 beschlossen worden.

2. Dem Landesvorstand werden ab dem II. Quartal 2012 Quartalsberichte zum Finanzstatus vorgelegt. Wenn erforderlich, werden dann Anpassungen des Wirtschaftsplans vorgenommen.

3. Entscheidungen über neue Investitionen sowie für Ausgaben für die politische Arbeit oder die Öffentlichkeitsarbeit mit einem Volumen von über 20.000 Euro im Einzelfall bedürfen immer der Zustimmung des Landesvorstandes, Entscheidungen zwischen 10.000 und 20.000 Euro bedürfen eines Beschlusses durch den geschäftsführenden Landesvorstand. Der Landesgeschäftsführer hat eine alleinige Entscheidungskompetenz bis 2.500 Euro, bei Beträgen zwischen 2.500 und 10.000 Euro ist vom Landesgeschäftsführer vorab die Zustimmung der Schatzmeisterin einzuholen.
Von dieser Beschränkung ausdrücklich ausgenommen sind Ausgaben des normalen Ge-schäftsbetriebs (zum Beispiel: Mieten; Personalkosten, die sich in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen begründen; Zahlungsverpflichtungen, die aufgrund geschlossener Verträge entstehen; wiederkehrende Verwaltungskosten, z. B. für Büroreinigung; Leasingraten).

4. Für Wahlkämpfe wird eine gesonderte Etatplanung vorgelegt.

5. Kosten für Fahrten innerhalb des Landes Bremen werden Funktionärinnen und Funktionären von der Landesorganisation nicht erstattet. Eine abweichende Regelung für Schüler, Studenten und Mitglieder ohne bzw. mit sehr geringem Einkommen ist möglich. Entsprechende Anträge sind an den Landesgeschäftsführer zu stellen. Im Fall eines Dissenses entscheidet der geschäftsführende Landesvorstand.

Kosten für Fahrten außerhalb des Landes Bremen als beauftragte Vertrete-rin/beauftragter Vertreter der Landesorganisation bzw. einer vom Landesparteitag gewählten Delegation werden, soweit der Fahrkartenkauf nicht unmittelbar durch das Parteibüro erfolgt und damit die Kostenübernahme automatisch verbunden ist, bei der Nutzung von Eisenbahn
(2. Klasse, Sparpreise und Bahncards sind zu nutzen) und ÖPNV gegen Vorlage der Belege erstattet. Kosten für Taxifahrten können nur mit besonderer Begründung (Starkregen, Erreichen eines bestimmten Zuges, DB-Verspätungen, etc.) erstattet werden.
 
Kosten für die Nutzung eines Autos können nur entsprechend der DB-Tarife erstattet werden. Ausnahmen bedürfen der Begründung, z. B. Transport von schweren Lasten oder Poolbildung bei Delegationen. Bei genehmigter Autonutzung erfolgt eine Kostenerstattung in Höhe von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer.

Hotelbuchungen müssen immer über das Parteibüro erfolgen. Es werden die Kosten für die Hotelübernachtung inkl. des Frühstücks von der Landesorganisation getragen. Weitere Spesen bzw. Tagegelder kann die Landesorganisation nicht tragen.

6. Arbeitsgemeinschaften auf der Landesebene erhalten ihre politische Gremienarbeit ge-mäß den Statuten und Richtlinien sowie ihre Bundeskongressdelegation im unter Punkt 5 genannten Umfang finanziert. Die Finanzierung weiterer politischer Aktivitäten von Arbeitsgemeinschaften erfolgt projektorientiert, d. h. sie bedürfen der Antragstellung und der Genehmigung: a) durch den Geschäftsführer, b) bei Dissens durch den geschäftsführenden Landesvorstand, c) bei Fortbestand des Dissens durch den Landesvorstand. Es werden keine politischen Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaften in den Bereichen der Unterbezirke durch die Landesorganisation finanziert.

7. Dem Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsit-zenden sowie dem Landesgeschäftsführer wird der bei der Ausführung ihrer besonderen politischen und repräsentativen Aufgaben für die Landesorganisation entstehende Auf-wand gegen Vorlage von Belegen erstattet.