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Beschluss des Landesparteitages vom 14.05.2022

14.05.2022

Beschluss A 07 – PROFITE IN DER PFLEGE BEGRENZEN

Im Bereich der Langzeitpflege hat der Anteil profitorientierter Einrichtungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Aus diesen Einrichtungen werden beunruhigende Qualitätsmängel berichtet. Die Profitmaximierung führt dort zu einer massiven Leistungsverschlechterung.

Um die Profitmaximierung im Bereich der Pflege zu bekämpfen, ist die Beteiligung von privaten Kapitalgesellschaften an Unternehmen im Bereich Pflege und Gesundheit auf maximal 49 Prozent zu begrenzen. Die Zulässigkeit dieser Begrenzung ist auf EU-Ebene zu prüfen und umzusetzen, da die Kapitalgesellschaften zunehmend international agieren.

Darüber hinaus müssen die Handlungsmöglichkeiten privater Kapitalgesellschaften
(Private-Equity-Gesellschaften) in Pflegeeinrichtungen eingeschränkt werden, u.a. durch

  • das Verbot der Abtrennung von Vermögenswerten,
  • die strenge Regulierung von Schuldenweitergaben und konzerninternen Kreditvergaben,
  • limitierende Vorgaben zur Verzinsung interner Kreditvergaben sowie eine befristete „nachlaufende Haftung“ für die Insolvenz verkaufter Unternehmensteile.

Um die Profite privater Kapitalgesellschaften in Pflegeeinrichtungen schon jetzt einzudämmen, müssen

  • die Regelungen zum Schutz, zur sozialen Absicherung und zur Bezahlung der Beschäftigten einschließlich Mitbestimmungsregelungen und Vorschriften zur Personalausstattung verstärkt und ihre Einhaltung besser kontrolliert werden,
  • die Standards und Regelungen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen verstärkt und ihre Einhaltung besser kontrolliert werden,
  • die Prüfrechte, die jetzt bereits bezogen auf die Vergütung der Beschäftigten ausgedehnt worden sind, auch auf andere Kostenbereiche ausgeweitet werden.