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Beschluss des Landesparteitages vom 14.05.2022

14.05.2022

Beschluss A 05 – MEHR RESPEKT FÜR ANSTRENGENDE ARBEIT: BESCHÄFTIGTE BEI PAKETDIENSTEN ANSTÄNDIG BEZAHLEN, SUBUNTERNEHMERTUM VERRINGERN, ARBEITBEDINGUNGEN VERBESSERN UND DEREN EINHALTUNG KONTROLLIEREN

  1. Für die Beschäftigten in der Paketzustellung muss mehr als der vorgesehene Mindestlohn von 12 Euro gezahlt werden. Die Tarifvertragsparteien werden gebeten, entsprechend tätig zu werden und mit Zustimmung des Bundesarbeitsministeriums einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu vereinbaren. Die Einhaltung ist zu kontrollieren.
  2. Die Scheinselbständigkeit muss unterbunden werden. Auch hier muss die Kontrolle verstärkt werden.
  3. Die Auslagerung an Subunternehmen muss schrittweise verringert werden.
  4. Die Arbeitsbedingungen sind zu verbessern: Einhaltung der geltenden Obergrenzen des Arbeitszeitgesetzes, Begrenzung der Anzahl der täglich auszuliefernden Pakete und ein Höchstgewicht von 15 kg.