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Beschluss des Landesparteitages vom 25. März 2017

25.03.2017
A 05 - Mehr preisgünstigen Wohnraum braucht das Land
Das Land Bremen wächst und gewinnt gegenwärtig weiter an Einwohnerinnen und Einwohnern – und mit ihnen steigt auch die Anzahl an jungen Menschen, die hier studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Zudem verfolgt Bremen aktiv seit kurzer Zeit das Ziel, letztere Gruppe als Einwohnerinnen und Einwohner zu gewinnen – was wir ebenfalls begrüßen.

Allerdings sehen wir ein Problem: Es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende und Studierende. Unser Ziel ist es daher, dass das Angebot an öf-fentlichen Wohnheimplätzen für Auszubildende entwickelt und das Angebot für Studierende, das bislang über das Studentenwerk Bremen angeboten wird, weiter stark ausgebaut wird: Bislang gibt es keinen einzigen Wohnheimplatz für Auszubildende und das das Studentenwerk verfügt nur über 1.922 Wohnheimplätzen für Studierende an zehn Standorten in Bremen und Bremerhaven.

Damit hat das Bundesland bundesweit die zweitniedrigste Quote an Wohnheimplätzen für Studierende: Der Bundesschnitt dieser Versorgungsquote lag im Jahr 2015 nach Angaben des Deutschen Studentenwerkes (Wohnraum für Studierende, Statistische Übersicht 2015) bei 9,86 Prozent, während Bremen nur 6,33 Prozent erreicht. Parallel dazu haben sich im Wintersemester 2015/16 über 1.000 Studierende auf der Warteliste für Wohnraum beim Studentenwerk Bremen befunden. Und zum Wintersemester 2016/17 zeichnete sich laut Medienberichten ein ähnliches Bild ab.

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht als Ausbauziel 400 Plätze vor – im November 2015 stellte die SPD-Bürgerschaftsfraktion dann die Forderung nach 1.000 neuen Plätzen auf. Es ist zwar erfreulich, dass mit dem Bau des Wohnheims an der Emmy-Noether-Straße bis Ende 2019 400 Plätze geschaffen werden. Das sehen wir allerdings erst als den Anfang, denn es werden dringend weitere Plätze benötigt – aber nicht in Luxusherbergen. Es müssen weitere öffentliche Wohnheimplätze – am besten in gemischten Wohnformen – für Studierende, Auszubildende und private Mieterinnen und Mieter – und unter Beteiligung des Studentenwerkes, den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und einer zentralen Stelle für Auszubildende (analog dem Studentenwerk) entstehen – auch gerade in Neubaugebieten und bei der Nachverdichtung. Hilfreich dürfte dabei ein konkretes Umsetzungskonzept sein, das vom Senat zu entwickeln ist. Allerdings ist auch klar, dass das Land Bremen dies finanziell nicht alleine bewerkstelligen kann und der Bund mittels eines Förderprogramms zur finanziellen Un-terstützung am Wohnheimbau für Studierende und Ausbildende verpflichtet werden muss.
Deshalb fordern wir,

- dass sich der Senat für den weiteren Bau von öffentlichen Wohnheimplätzen für Studierende und auch für Auszubildende in gemischten Wohnformen einsetzt, indem das Studentenwerk Bremen und die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften mit Haushaltsmitteln unterstützt werden und ihnen ein Vorzugsrecht bei der Bauplatzvergabe eingeräumt wird,

- dass der Senat kurzfristig ein Umsetzungskonzept entwickelt und vorlegt, wie, bis wann und wo die von der SPD-Bürgerschaftsfraktion im November 2015 geforderten 1000 Wohnheimplätze mit Hilfe des Studentenwerkes Bremen geschaffen werden sollen,

- dass der Senat sich dafür einsetzt, dass eine zentrale Stelle für die Unter-haltung von Wohnheimen sowie die Vergabe von Wohnheimplätze für Auszubildende (analog der Aufgaben des Studentenwerkes Bremen für Studierende und Wohnheimplätze) geschaffen wird.

- dass der Senat mittelfristig ein Konzept entwickelt, das die Entwicklung und Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende umfasst.

- dass der Senat (rechtliche) Grundlagen schafft, dass bei der Neuentstehung von Stadtteilen bzw. größeren Wohngebieten auch öffentliche Studierenden- und Auszubildendenwohnheime, gerne in gemischten Wohnformen, entstehen können und auch bei der Nachverdichtung eine Rolle spielen,

- dass sich das Land Bremen auf der Bundesebene für ein bedarfsgerechtes Förderprogramm für studentischen Wohnraum sowie für Wohnraum für Auszubildende einsetzt. Dieses muss sich an dem Investitionsbedarf der Bundesländer mit niedrigen Versorgungsquoten wie Bremen orientieren und die Bundesfinanzierung für Neubau und Sanierung dieser Wohnarten (auch in gemischten Wohnformen) sicherstellen,

- dass sich der Senat und die SPD-Bürgerschaftsfraktion frühzeitig für die Verabschiedung eines vierten Wohnraumförderungsprogramm einsetzt, das an das dritte Wohnraumförderungsprogramm anknüpft, über mehr finanzielle Mittel verfügt und unsere o. g. Forderungen, zum Wohnraum für Studierende und Auszubildende mit aufgreift.