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Beschluss des Landesparteitags vom 12. Mai 2012

12.05.2012
A 11 - Rechtsradikalismus konsequent bekämpfen - Nein zur selektiven Parteienfinanzierung
Im Zuge der aktuellen Diskussion um eine Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahrens wird aus den Reihen der Unionsparteien der alte Vorschlag laut, anstelle eines NPD-Verbots durch eine Grundgesetzänderung die Parteienfinanzierung für „Parteien mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ zu verhindern. Ein solcher Stopp der staatlichen Parteienfinanzierung für einzelne Parteien ist wirkungslos und verliert seinen Sinn gegenüber einem Parteiverbot, wenn an ihn dieselben hohen rechtsstaatlichen Hürden gestellt werden wie an ein Parteiverbotsverfahren.
Eine Abschwächung dieser Hürden und eine Orientierung an bloßen Indizien oder Einschätzungen des Verfassungsschutzes würde jedoch die Gefahr der willkürlichen Streichung auch für Parteien des demokratischen Spektrums mit sich bringen. Wir lehnen eine Grundgesetzänderung, die eine selektive Änderung der Parteienfinanzierung für einzelne Parteien oder eine Einschränkung der Parteienfinanzierung anhand eines vage definierten Extremismus- oder Verfassungsfeindlichkeitsbegriffs zum Ziel hat, ab und fordern den Senat auf, einer solchen Änderung im Bundesrat nicht zuzustimmen und sich auf Bundesebene gegen eine solche Änderung einzusetzen.
Ziel bleibt es, die NPD und ihre Finanzierung aus Steuergeldern durch ein Parteiverbotsverfahren zu stoppen.